Information zur Abstimmung vom 09. Juni 2024 über eine «sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien»
23. April 2024

Information zur Abstimmung vom 09. Juni 2024 über eine «sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien»


Am 09. Juni 2024 werden die Schweizer Stimmberechtigten über eine «sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» abstimmen. Zur Vereinfachung werden in den Medien vor allem die Begriffe «Stromgesetz» oder ehemals «Mantelerlass» verwendet. Gerne möchten wir Sie hiermit über die Kernthemen der bevorstehenden Abstimmung informieren.

Weshalb das Stromgesetz?

Im Jahr 2022 haben rekordhohe Strompreise und Warnungen vor einer Strommangellage, das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer zuverlässigen Energieversorgung in der Schweiz deutlich erhöht. Aufgrund der fortschreitenden Elektrifizierung in den Bereichen Mobilität und Wärme wird der Strombedarf in Zukunft ansteigen. Zudem könnte der Ausstieg einzelner Nachbarländer aus fossilen Energieträgern und die Umsetzung des Clean Energy Package der Europäischen Union, die Stromimporte nachhaltig reduzieren. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die bedeutenden Herausforderungen im Stromsektor zu bewältigen und dabei die Versorgungssicherheit mit angemessenen Preisen zu gewährleisten.

Wesentliche Inhalte des Stromgesetzes

Ausbau der inländischen und erneuerbaren Energie – insbesondere für den Winterbedarf

Das Stromgesetz möchte mit dem Ausbau der einheimischen und erneuerbaren Energien, die inländische Stromproduktion erhöhen und so auf den steigenden Strombedarf reagieren. Dies soll mit mehr Strom aus Wasserkraft, Sonne, Wind und Biomasse erfolgen. Durch den Ausbau der Produktion aus Speicherwasserkraft, sowie Wind- und alpinen Solaranlagen in definierten Eignungsgebieten, wird darauf abgezielt, insbesondere die Winterproduktion zu stärken und die Abhängigkeit vom Ausland zu verringern. Um Engpässe zu vermeiden, soll die Energiereserve durch verstärkte Nutzung der Wasserkraft ausgebaut werden. Sie würde im Falle einer drohenden Mangellage eingesetzt werden.

Effiziente Stromnutzung

Neben dem Ausbau der Stromproduktion, soll gleichzeitig Strom eingespart werden. Dabei werden Stromlieferanten verpflichtet, jährliche Effizienzmassnahmen bei Unternehmen oder privaten Haushalten umzusetzen. Weiter soll mit dynamischen Tarifen ein Anreiz geschaffen werden, dass die Stromverbraucher:innen ihren Verbrauch der Netzbelastung anpassen. So lässt sich der aufwändige Ausbau des Verteilnetzes reduzieren und Verbraucher:innen können durch ihr Verhalten zusätzlich Kosten einsparen. Weiter sollen Gemeinschaften gebildet werden, wie beispielsweise lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) oder Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV), bei welchen die Produktionsmengen innerhalb der Gemeinschaft effizient genutzt werden können.

Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Das Stromgesetz soll die Natur schützen und berücksichtigt die Umweltschutzinteressen. Beispielsweise sollen mehr als 80% der neuen Produktion, mit Solaranlagen auf bestehenden Dächern und Fassaden realisiert werden. Ergänzend bringen Wasserkraft, Windkraft und alpine Solaranlagen wertvolle Winterenergie. Kantone sollen in ihren Richtplänen geeignete Gebiete für Anlagen festlegen und müssen dabei die Interessen des Landschafts- und Biotopschutzes, der Walderhaltung sowie die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen. Die Bevölkerung hat weiterhin das demokratische Mitspracherecht. An den bestehenden Rechtsmitteln ändert sich, mit Ausnahme von wenigen Anlagen (16 Wasserkraftwerke), grundsätzlich nichts.