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Tarif für Trinkwasser
(gültig ab 1. Januar 2011)

Der Wasserpreis setzt sich wie folgt zusammen: exkl. MwSt inkl. MwSt
   
1. Gebühr pro Monat
 
Für jeden Anschluss: Fr. 8.50 Fr. 8.71
Für jede weitere Wohnung, jeden weiteren Betrieb oder jedes weitere Gewerbe: Fr. 3.50 Fr. 3.59
 
Für Industrie und Gewerbe:  
Hausanschlussleitung bis 50 mm Durchmesser: Fr. 24.- Fr. 24.60
  über 050 bis 100 mm Durchmesser Fr. 60.- Fr. 61.50
  über 100 bis 125 mm Durchmesser Fr. 84.- Fr. 86.10
  über 125 bis 150 mm Durchmesser Fr. 112.- Fr. 114.80
  über 150 bis 200 mm Durchmesser Fr. 148.- Fr. 151.70
   
2. Konsum- und Mengenpreis
   
 
pro m³ Fr. 1.60 Fr. 1.64
   
3. Bauwasser und Provisorien
   
  Der Bauwasserbezug wird zum Preis von Fr. 0.20 pro m³ (exkl. MwSt) umbauten Raumes abgegeben, sofern der Einbau eines Wassermessers nicht möglich ist.

Für Bauwasser und Provisorien mit Messeinrichtung wird eine monatliche Grundgebühr von Fr. 20.- (exkl. MwSt) erhoben. Der Mengenpreis beträgt Fr. 1.60 / m³ (exkl. MwSt)
   
4. Wasserabgabe ab Hydranten
   
  Der Wasserbezug ab Hydrant setzt eine Bewilligung des EWM voraus. Ein-malige Kleinmengen-Bezüge unter 30 m³ werden mit pauschal Fr. 50.- (exkl. MwSt) verrechnet. Grössere Abgabemengen werden zu Fr. 1.60 / m³ (exkl. MwSt) in Rechnung gestellt. Unerlaubte Wasserbezüge werden generell mit Fr. 300.- (exkl. MwSt) dem Verursacher belastet.

Für die jährliche Funktionskontrolle der Hydranten wird eine pauschale Gebühr von Fr. 35.- (exkl. MwSt) pro Hydrant und Jahr verrechnet.
   
5. Zwischenablesung
   
 
Ablese- und Abrechnungsgebühr Fr. 30.- (exkl. MwSt)
Allgemeine Tarifbestimmungen

Zählerablesungen erfolgen in der Regel jährlich, für grössere Verbraucher halbjährlich. Nach jeder Ableseperiode wird eine definitive Schlussabrechnung erstellt. In der Zwischenzeit werden 5 resp. 2 zweimonatliche Teilrechnungen gestellt. Unter dem Vorbehalt, dass keine Bezugsveränderungen eintreten, wird der Vorjahresverbrauch als Basis für die Akonto-Rechnung verwendet. Die Zahlungsfrist für sämtliche Rechnungen beträgt 30 Tage netto.

In Sonderfällen entscheidet die Verwaltung über die Höhe der Gebühren.

Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (exkl. MwSt). Die Mehrwert-steuer von 2,5% wird auf dem Rechnungstotal erhoben, separat ausgewiesen und hinzuaddiert.

Als weitere Bestimmung ist das EWM Reglement über die Abgabe von Wasser zu beachten.

Dieser Tarif wurde von der zuständigen EWM-Verwaltung am 12. August 2004 genehmigt.




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